Artikel 156
Die risikogewichteten Positionsbeträge von sonstigen Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind, werden nach der folgenden Formel berechnet risikogewichteter Positionsbetrag = 100 % · Risikopositionswert; davon ausgenommen sind der Kassenbestand und gleichwertige Positionen sowie Goldbarren, die in eigenen Tresoren oder in Gemeinschaftsverwaltung gehalten werden, denen ein Risikogewicht von 0 % zugewiesen wird, soweit sie durch Goldverbindlichkeiten gedeckt sind, Risikopositionen, bei denen es sich um den Restwert von Leasingobjekten handelt; in diesem Fall werden die risikogewichteten Positionsbeträge wie folgt berechnet: (1 / t) · 100 % · Forderungswert wobei t entweder 1 ist oder der nächstliegenden Anzahl voller Jahre der verbleibenden Leasingdauer entspricht, je nachdem welcher Wert höher ist.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.