art_162__para_1__text_1
CRR
Institute, die keine Erlaubnis erhalten haben, für Risikopositionen gegenüber Unternehmen, Instituten, Zentralstaaten oder Zentralbanken eigene LGD und eigene Umrechnungsfaktoren zu verwenden, weisen den aus Pensionsgeschäften oder Wertpapier- oder Warenleih- oder -verleihgeschäften resultierenden Risikopositionen eine effektive Restlaufzeit (M) von 0,5 Jahren und allen anderen Risikopositionen eine M von 2,5 Jahren zu.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.