lexiara

art_162__para_3__text_2

CRR

Auch bei anerkennungsfähigen kurzfristigen Risikopositionen, die nicht Teil einer fortlaufenden Finanzierung des Schuldners durch das Institut sind, beträgt M mindestens einen Tag. Anerkennungsfähige kurzfristige Risikopositionen sind unter anderem:

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.