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art_162__para_4__text_1

CRR

Bei Risikopositionen gegenüber Unternehmen mit Sitz in der Union sowie einem konsolidierten Jahresumsatz und einer konsolidierten Bilanzsumme von weniger als 500 Mio. EUR können Institute sich dafür entscheiden, M durchgängig nach Absatz 1 anstatt nach Absatz 2 festzulegen. Bei Unternehmen, deren Geschäft im Wesentlichen im Besitz und in der Vermietung nicht spekulativer Wohnobjekte besteht, dürfen die Institute den Betrag von 500 Mio. EUR für die Bilanzsumme durch 1000 Mio. EUR ersetzen.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.