lexiara

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CRR

Eine Absicherung ohne Sicherheitsleistung kann vorbehaltlich der Anforderungen des Artikels 183 Absätze 1, 2 und 3 und einer entsprechenden Erlaubnis der zuständigen Behörden zur Unterlegung einer einzelnen Risikoposition oder eines Risikopositionen-Pools durch Anpassung der PD- oder LGD-Schätzungen als anerkennungsfähig anerkannt werden. Ein Institut darf garantierten Risikopositionen keine angepasste PD oder LGD zuweisen, wenn dies dazu führen würde, dass das angepasste Risikogewicht niedriger wäre als das einer vergleichbaren direkten Risikoposition gegenüber dem Garantiegeber.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.