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CRR

In Bezug auf Risikopositionen gegenüber Unternehmen, Instituten, Zentralstaaten und Zentralbanken sowie in Bezug auf Beteiligungspositionen, für die ein Institut den PD-/LGD-Ansatz nach Artikel 155 Absatz 3 anwendet, erfassen und speichern die Institute Folgendes: die lückenlose Beurteilungshistorie der Schuldner und anerkannten Garantiegeber, die Vergabedaten der Beurteilungen, die zur Ableitung der Beurteilungen herangezogenen wichtigsten Daten und Methodik, den Namen der für die Zuordnung der Beurteilungen verantwortlichen Person, die ausgefallenen Schuldner und Risikopositionen, den Zeitpunkt und die Umstände dieser Ausfälle, Daten zu den Ausfallwahrscheinlichkeiten (PD) und den tatsächlichen Ausfallquoten, die mit den Bonitätsstufen und der Migration von Bonitätsbeurteilungen verbunden sind.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.