lexiara

2.

CRR

Greift ein Institut auf institutsübergreifend in einem Pool zusammengefasste Daten zurück, erfüllt es dabei die folgenden Anforderungen: Die Ratingsysteme und –kriterien der anderen Institute im Pool sind mit seinen eigenen vergleichbar, der Pool ist für das Portfolio, für das die zusammengefassten Daten verwendet werden, repräsentativ, das Institut nutzt die zusammengefassten Daten über längere Zeit kohärent für seine Schätzungen, das Institut bleibt für die Konsistenz seiner Ratingsysteme verantwortlich, das Institut verfügt auch weiterhin über ausreichende interne Kenntnisse über sein Ratingsystem, wozu auch die Fähigkeit einer wirksamen Überwachung und Prüfung des Ratingprozesses zählt.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.