art_184__para_2__text_1
Die Struktur der Fazilität gewährleistet, dass das Institut unter allen vorhersehbaren Umständen der tatsächliche Eigentümer der Geldeingänge aus den Forderungen ist und diese kontrolliert. Leistet der Schuldner Zahlungen direkt an einen Verkäufer oder Forderungsverwalter, überzeugt sich das Institut regelmäßig davon, dass die Zahlungen in voller Höhe und gemäß der vertraglichen Vereinbarung weitergeleitet werden. Die Institute stellen durch geeignete Verfahren sicher, dass das Eigentum an den Forderungen und Geldeingängen vor Forderungen aus Konkursverfahren und sonstigen Rechtsansprüchen geschützt ist, die die Möglichkeiten des Kreditgebers zum Einzug oder zur Übertragung der Forderungen oder zur fortgeführten Ausübung der Kontrolle über die Geldeingänge erheblich verzögern könnten.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.