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CRR
Keine Forderung, für die ein Institut eine Kreditrisikominderung erreicht hat, darf einen höheren risikogewichteten Forderungsbetrag oder höheren erwarteten Verlustbetrag ergeben als eine Forderung, für die keine Kreditrisikominderung vorliegt, die ansonsten aber identisch ist.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.