lexiara

b)

CRR

Anteile an OGA, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind: Der Kurs der Anteile wird täglich festgestellt, der OGA darf nur in Instrumente, die nach Artikel 197 Absätze 1 und 4 anerkannt werden können, sowie in die unter Buchstabe a genannten Werte investieren.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.