art_201__para_2__text_1
CRR
Bei Instituten, die die risikogewichteten Forderungsbeträge und erwarteten Verlustbeträge nach dem IRB-Ansatz berechnen, kann ein Garantiegeber nur dann als Steller einer Absicherung ohne Sicherheitsleistung anerkannt werden, wenn seine Bonität von dem Institut gemäß den Bestimmungen des Kapitels 3 Abschnitt 6 intern bewertet wird.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.