lexiara

g)

CRR

sie verfügen über Vorschriften zur Sicherheitenverwaltung, anhand deren Folgendes kontrolliert, überwacht und gemeldet werden kann: die Risiken, denen sie aufgrund von Nachschussvereinbarungen ausgesetzt sind, das Konzentrationsrisiko bei bestimmten Arten von als Sicherheit dienenden Vermögenswerten, die Wiederverwendung von Sicherheiten einschließlich potenzieller Liquiditätsdefizite, die durch die Wiederverwendung der von Gegenparteien erhaltenen Sicherheiten bedingt sind, der Verzicht auf Rechte an bei Gegenparteien hinterlegten Sicherheiten.

· All articles ·

Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.