c)
die Institute können für die Volatilitätsanpassung Werte verwenden, die unter Zugrundelegung kürzerer oder längerer Verwertungszeiträume berechnet und für das betreffende Geschäft mit Hilfe nachstehender Wurzel-Zeit-Formel auf den unter Buchstabe b angegebenen Verwertungszeitraum herauf- oder herabskaliert werden: H_(M) = H_(N) · (T_(M) / T_(N)) dabei entspricht T_(M)= dem jeweiligen Verwertungszeitraum, H_(M)= der auf dem Verwertungszeitraum T_(M) basierenden Volatilitätsanpassung, H_(N)= der auf dem Verwertungszeitraum T_(N) basierenden Volatilitätsanpassung;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.