art_237__para_1__text_1
CRR
Bei der Berechnung der risikogewichteten Forderungsbeträge liegt eine Laufzeitinkongruenz dann vor, wenn die Restlaufzeit der Kreditbesicherung kürzer ist als die der besicherten Forderung. Eine Besicherung, deren Restlaufzeit weniger als drei Monate beträgt und deren Laufzeit kürzer ist als die der zugrunde liegenden Forderung, stellt keine anerkennungsfähige Besicherung dar.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.