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CRR

Liegt eine Laufzeitinkongruenz vor, kann eine Besicherung nicht anerkannt werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: Die Ursprungslaufzeit der Besicherung beträgt weniger als ein Jahr. Bei der Forderung handelt es sich um eine kurzfristige Forderung, bei der nach den Vorgaben der zuständigen Behörden für die effektive Restlaufzeit (M) gemäß Artikel 162 Absatz 3 anstelle der Untergrenze von einem Jahr eine Untergrenze von einem Tag gilt.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.