i)
CRR
Sie beinhalten keine Klauseln, die den Originator anders als bei Klauseln über die vorzeitige Rückzahlung dazu verpflichten, Positionen in der Verbriefung zu verbessern, was auch eine Veränderung der zugrunde liegenden Kreditforderungen oder eine Aufstockung der an die Anleger zu zahlenden Rendite beinhalten würde (aber nicht darauf beschränkt ist), wenn es zu einer Verschlechterung der Kreditqualität der verbrieften Forderungen kommt,
← art_243__para_5__point_e__text_1 · All articles · art_243__para_5__point_e__point_i__text_1 →
Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.