b)
kann der Originator bei einer Verbriefung ohne mezzanine Verbriefungspositionen nachweisen, dass der Forderungswert der Verbriefungspositionen, die von dem harten Kernkapital abzuziehen wären oder denen ein Risikogewicht von 1250 % zugewiesen würde, erheblich über eine begründete Schätzung des für die verbrieften Forderungen erwarteten Verlusts hinausgeht, so hält er höchstens 20 % der Forderungswerte der Verbriefungspositionen, die von seinem harten Kernkapital abzuziehen wären oder denen ein Risikogewicht von 1250 % zugewiesen würde;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.