lexiara

b)

CRR

bei der Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge für Tranchen, die gemäß diesem Abschnitt mit einem Risikogewicht von 1250 % belegt werden, lässt der Originator etwaige Laufzeitinkongruenzen außer Acht. Bei allen anderen Tranchen wird der in Kapitel 4 dargelegte Umgang mit Laufzeitinkongruenzen nach folgender Formel erfasst: RW^(*) = RW_(SP) · (t – t^(*) / T – t^(*)) + RW_(Ass) · (T – t / T – t^(*)) dabei entspricht RW*= den risikogewichteten Positionsbeträgen für die Zwecke des Artikels 87 Absatz 3 Buchstabe a, RW_(Ass)= den risikogewichteten Positionsbeträgen, die anteilmäßig wie für unverbriefte Risikopositionen berechnet werden, RW_(SP)= den risikogewichteten Positionsbeträgen, die nach Artikel 244 berechnet werden, als gäbe es keine Laufzeitinkongruenz, T= der Laufzeit der zugrunde liegenden Risikopositionen in Jahren, t= der Laufzeit der Kreditbesicherung in Jahren, t*= 0,25.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.