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CRR
Für die Berechnung des risikogewichteten Positionsbetrags einer unbeurteilten Verbriefungsposition darf ein Institut das gewichtete durchschnittliche Risikogewicht verwenden, das es gemäß Kapitel 2 auf die verbrieften Risikopositionen anwenden würde, wenn es sie selbst hielte, multipliziert mit dem in Absatz 2 genannten Konzentrationskoeffizienten. Zu diesem Zweck ist dem Institut die Zusammensetzung des Pools an verbrieften Forderungen jederzeit bekannt.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.