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art_255__para_1__point_b__text_1

CRR

die Fazilität kann nicht dafür in Anspruch genommen werden, im Rahmen einer Kreditunterstützung Verluste zu decken, die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme bereits eingetreten sind, und insbesondere nicht, um Liquidität in Bezug auf Forderungen bereitzustellen, die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme bereits ausgefallen sind, oder um Vermögenswerte zu einem Preis über dem beizulegenden Zeitwert zu erwerben;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.