art_255__para_1__point_f__text_1
CRR
die Fazilität enthält eine Klausel, nach der sich der ziehungsfähige Betrag automatisch um die Höhe der bereits ausgefallenen Forderungen verringert, wobei "Ausfall" im Sinne des Kapitels 3 zu verstehen ist, oder der Pool der verbrieften Forderungen aus beurteilten Instrumenten besteht und die Fazilität gekündigt wird, wenn die Durchschnittsqualität des Pools unter "Investment Grade" fällt.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.