a)
CRR
Verbriefungen revolvierender Forderungen, bei denen die Anleger allen künftigen Ziehungen durch Kreditnehmer auch weiterhin in vollem Umfang ausgesetzt sind, so dass das Risiko für die zugrunde liegenden Fazilitäten selbst nach einer vorzeitigen Rückzahlung nicht erneut auf den Originator übergeht,
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.