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art_256__para_5__text_1

CRR

Der nach Absatz 1 zu berechnende risikogewichtete Forderungsbetrag wird ermittelt, indem der Forderungswert des Anleger-Anteils mit dem Produkt aus dem in den Absätzen 6 bis 9 angegebenen angemessenen Umrechnungsfaktor und dem gewichteten Durchschnittsrisikogewicht, das ohne Verbriefung auf die verbrieften Forderungen angewandt würde, multipliziert wird.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.