lexiara

e)

CRR

unbeschadet des Buchstabens d und vorbehaltlich der Genehmigung durch die zuständigen Behörden darf ein Institut das Risikogewicht einer unbeurteilten Position in einem ABCP-Programm gemäß den Artikeln 253 oder 25 berechnen, wenn die unbeurteilte Position kein Geldmarktpapier ist und sie in den Anwendungsbereich eines internen Bemessungsansatzes fällt, dessen Genehmigung beantragt wurde. Die aggregierten Forderungswerte, die nach dieser Ausnahmeregelung behandelt werden, dürfen nicht wesentlich sein und müssen in jedem Fall weniger als 10 % der aggregierten Forderungswerte ausmachen, die das Institut nach dem internen Bemessungsansatz behandelt. Das Institut macht von dieser Ausnahme keinen Gebrauch mehr, wenn der betreffende interne Bemessungsansatz nicht genehmigt wurde.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.