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das ABCP-Programm enthält Standards für die Emissionsübernahme in Form von Kredit- und Anlageleitlinien. Bei der Entscheidung über den Ankauf eines Vermögenswerts trägt der Verwalter des ABCP-Programms der Art des betreffenden Vermögenswerts, der Art und dem monetären Wert der aus der Bereitstellung von Liquiditätsfazilitäten und Bonitätsverbesserungen resultierenden Forderungen, der Verlustverteilung sowie der rechtlichen und wirtschaftlichen Trennung der übertragenen Vermögenswerte von der sie veräußernden Einrichtung Rechnung. Das Risikoprofil des Verkäufers des Vermögenswerts wird einer Kreditanalyse unterzogen, bei der auch die vergangene und erwartete künftige finanzielle Wertentwicklung, die derzeitige Marktposition, die erwartete künftige Wettbewerbsfähigkeit, der Verschuldungsgrad, die Zahlungsströme, die Zinsdeckung und die Bewertung der Verschuldung analysiert werden. Darüber hinaus werden die Emissionsübernahmestandards, die Kundenbetreuungsfähigkeiten und das Inkassoverfahren des Verkäufers überprüft;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.