art_262__para_2__text_1
CRR
Macht der Nominalbetrag der größten verbrieften Risikoposition, C_(1), nicht mehr als 3 % der Summe der Nominalbeträge der verbrieften Risikopositionen aus, kann das Institut für die Zwecke des aufsichtlichen Formelansatzes bei Verbriefungen, die keine Wiederverbriefungen sind, eine LGD von 50 % und für N einen der beiden folgenden Werte ansetzen:
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.