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CRR
Für eine Verbriefungsposition, die durch eine Liquiditätsfazilität, die die Bedingungen des Artikels 255 Absatz 1 erfüllt, repräsentiert wird, kann das höchste Risikogewicht angesetzt werden, das nach Kapitel 2 auf eine der verbrieften Forderungen angewandt würde, wären diese nicht verbrieft worden. Zur Bestimmung des Forderungswerts der Position wird ein Umrechnungsfaktor von 100 % angewandt.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.