art_264__para_1__text_1
CRR
Werden die risikogewichteten Positionsbeträge nach dem IRB-Ansatz berechnet, dürfen der Risikopositionswert oder das Risikogewicht einer Verbriefungsposition, für die eine Kreditbesicherung erwirkt wurde, gemäß den Bestimmungen des Kapitels 4 geändert und der Berechnung der risikogewichteten Positionsbeträge gemäß Kapitel 2 angepasst werden.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.