c)
CRR
bei einer Absicherung ohne Sicherheitsleistung wird der risikogewichtete Forderungsbetrag der Verbriefungsposition ermittelt, indem der nach den Bestimmungen des Kapitels 4 um etwaige Währungs- und Laufzeitinkongruenzen bereinigte Besicherungsbetrag (GA) mit dem Risikogewicht des Sicherungsgebers multipliziert wird; dieser Betrag wird zu dem Betrag addiert, der sich aus Multiplikation des Betrags der Verbriefungsposition minus GA mit dem effektiven Risikogewicht ergibt.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.