art_265__para_2__point_b__text_1
CRR
dem Forderungswert desjenigen Teils des Pools nicht gezogener Beträge der Kreditlinien, deren gezogene Beträge in die Verbriefung veräußert wurden, dessen Verhältnis zum Gesamtbetrag der nicht gezogenen Beträge dem Verhältnis des in Buchstabe a beschriebenen Forderungswerts zum Forderungswert des Pools gezogener Beträge, die in die Verbriefung veräußert wurden, entspricht.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.