art_273__para_5__text_1
CRR
Werden die von einem Institut verkauften Kreditausfallswaps von einem Institut als eine von Ersterem gestellte Kreditbesicherung behandelt und unterliegen einer Kreditrisiko-Eigenmittelanforderung für den vollen Nominalbetrag, so beträgt ihr Forderungsbetrag im Hinblick auf das CCR im Anlagebuch Null.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.