art_285__para_3__text_3
CRR
Ein Institut berücksichtigt, ob die von ihm als Sicherheit gehaltenen Abschlüsse oder Wertpapiere auf eine bestimmte Gegenpartei konzentriert sind und es für den Fall, dass diese Gegenpartei den Markt überstürzt verlässt, zur Ersetzung dieser Abschlüsse und Wertpapiere in der Lage wäre.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.