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CRR

Ein Institut, das die IMM verwendet, gewährleistet und weist der zuständigen Behörde glaubhaft nach, dass sein CCR-Management-Rahmenkonzept den Liquiditätsrisiken aller nachstehend genannten Faktoren Rechnung trägt: möglicherweise eingehende Nachschussforderungen im Zusammenhang mit dem Austausch von Nachschüssen oder anderer Sicherheitenarten, wie Einschüssen oder unabhängigen Einschussbeträgen, bei negativen Marktschocks, möglicherweise eingehende Rückgabeforderungen für überschüssige, von Gegenparteien gestellte Sicherheiten, Nachschussforderungen infolge einer möglichen Herabstufung der eigenen externen Bonitätsbeurteilung. Ein Institut stellt sicher, dass Art und zeitlicher Umfang einer Weiterverwendung von Sicherheiten mit seinem Liquiditätsbedarf in Einklang stehen und seine Fähigkeit zur rechtzeitigen Stellung oder Rückgabe von Sicherheiten nicht beeinträchtigen.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.