art_292__para_8__text_1
CRR
Ein Institut verfügt über interne Verfahren, mit deren Hilfe es sich vor Aufnahme eines Geschäfts in einen Netting-Satz vergewissern kann, dass dieses Geschäft einer rechtlich durchsetzbaren Netting-Vereinbarung unterliegt, die die Anforderungen des Abschnitts 7 erfüllt.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.