lexiara

art_29__para_5__text_1

CRR

Haben die Inhaber der Kapitalinstrumente bei Insolvenz oder Liquidation des Instituts Ansprüche auf dessen Vermögenswerte und haben diese Ansprüche einen festen Wert oder unterliegen einer Obergrenze, so gilt diese Beschränkung gleichermaßen für alle Inhaber aller von diesem Institut aufgelegten Instrumente des harten Kernkapitals.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.