lexiara

(3)

CRR

Die zuständigen Behörden verlangen von Instituten, die einen fortgeschrittenen Messansatz mit dem Basisindikatoransatz oder mit dem Standardansatz kombinieren wollen, dass für die Erteilung einer Genehmigung zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Zum Zeitpunkt seiner erstmaligen Anwendung erfasst ein fortgeschrittener Messansatz einen erheblichen Teil der operationellen Risiken des Instituts; das Institut verpflichtet sich, den fortgeschrittenen Messansatz nach einem den zuständigen Behörden vorgelegten und durch diese genehmigten Zeitplan auf einen wesentlichen Teil seiner Tätigkeiten anzuwenden.

· All articles ·

Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.