lexiara

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CRR

Die Institute berechnen den maßgeblichen Indikator vor Abzug der Rückstellungen, Risikovorsorge und Betriebsausgaben. Die Institute berücksichtigen in den Betriebsausgaben Gebühren für die Auslagerung von Dienstleistungen, die von Dritten erbracht werden, die weder ein Mutter- noch ein Tochterunternehmen des Instituts sind noch ein Tochterunternehmen eines Mutterunternehmens, das auch das Mutterunternehmen des Instituts ist. Die Institute dürfen Aufwendungen für Auslagerungen von Dienstleistungen, die durch Dritte erbracht werden, verwenden, um den maßgeblichen Indikator zu mindern, wenn die Aufwendungen von einem Unternehmen erhoben werden, auf das diese Verordnung oder gleichwertige Vorschriften Anwendung finden;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.