lexiara

b)

CRR

ein Institut muss seine historischen internen Verlustdaten den Geschäftsfeldern nach Artikel 317 und den Ereigniskategorien nach Artikel 324 zuordnen und diese Daten auf Verlangen den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen können. In Ausnahmefällen darf ein Institut Verlustereignisse, die das gesamte Institut betreffen, einem zusätzlichen Geschäftsfeld "Gesamtunternehmen" (Corporate Items) zuordnen. Ein Institut muss über dokumentierte und objektive Kriterien verfügen, nach denen die Verluste den entsprechenden Geschäftsfeldern und Ereigniskategorien zugeordnet werden. Ein Institut erfasst Verluste aufgrund des operationellen Risikos, die im Zusammenhang mit Kreditrisiken stehen und in der Vergangenheit in eine interne Kreditrisiko-Datenbank eingeflossen sind, in der Datenbank für das operationelle Risiko und nennen diese separat. Derartige Verluste unterliegen keiner Eigenmittelanforderung für das operationelle Risiko, sofern das Institut sie für die Berechnung der Eigenmittelanforderung weiterhin als Kreditrisiko behandeln muss. Verluste aufgrund von operationellen Risiken, die im Zusammenhang mit Marktrisiken stehen, werden von einem Institut in der Berechnung der Eigenmittelanforderung für operationelle Risiken berücksichtigt;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.