art_352__para_4__text_1
CRR
Die Nettobeträge der Kauf- und Verkaufspositionen in den einzelnen Währungen, mit Ausnahme der Währung der Rechnungslegung, und die Nettokauf- und Verkaufsposition in Gold werden zum Kassakurs in die Währung der Rechnungslegung umgerechnet. Anschließend werden diese getrennt addiert, um den Nettogesamtbetrag der Kaufpositionen und den Nettogesamtbetrag der Verkaufspositionen zu ermitteln. Der höhere dieser beiden Gesamtbeträge entspricht dem Nettogesamtbetrag der Devisenpositionen des Instituts.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.