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Die Eigenmittelanforderung eines Instituts für jede Ware errechnet sich auf der Grundlage des entsprechenden Laufzeitbandfächers als die Summe aus der Summe der ausgeglichenen Kauf- und Verkaufspositionen, die mit dem jeweiligen Spread-Satz für jedes Laufzeitband (siehe Spalte 2 der Tabelle 1) und dem Kassakurs der Ware multipliziert wird; der ausgeglichenen Position zwischen zwei Laufzeitbändern für jedes Laufzeitband, in das eine nicht ausgeglichene Position vorgetragen wird, multipliziert mit 0,6 %, d. h. dem Gewichtungssatz für vorgetragene Positionen ("carry rate"), und mit dem Kassakurs der Ware; den restlichen, nicht ausgeglichenen Positionen, multipliziert mit 15 %, d. h. dem einfachen Gewichtungssatz ("outright rate"), und mit dem Kassakurs der Ware.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.