art_378__text_2
CRR
Die Preisdifferenz wird berechnet als die Differenz zwischen dem vereinbarten Abrechnungspreis für die betreffenden Schuldtitel, Eigenkapitalinstrumente, Fremdwährungen oder Waren und ihrem aktuellen Marktwert, wenn die Differenz mit einem Verlust für das Institut verbunden sein könnte.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.