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CRR

Die EBA arbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards aus, in denen Folgendes präzisiert wird: wie ein Näherungswert für die Risikoprämie (Spread) anhand des gestatteten institutsinternen Modells für das spezifische Risiko von Schuldtiteln zu ermitteln ist, um si und LGDMKT im Sinne des Absatzes 1 zu bestimmen; Zahl und Umfang der Portfolios, die das Kriterium der begrenzten Anzahl kleinerer Portfolios nach Absatz 4 erfüllen. Die EBA legt der Kommission diese Entwürfe technischer Regulierungsstandards bis zum 1. Januar 2014 vor. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, die technischen Regulierungsstandards nach Unterabsatz 1 gemäß den Artikeln 10 bis 14 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zu erlassen.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.