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art_386__para_3__text_1

CRR

Anerkennungsfähige Sicherungsgeschäfte, die in der Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das CVA-Risiko berücksichtigt werden, dürfen nicht in der Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das spezifische Risiko nach Titel IV berücksichtigt werden oder als Kreditrisikominderung behandelt werden, außer im Zusammenhang mit dem Gegenparteiausfallrisiko für dasselbe Transaktionsportfolio.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.