art_390__para_3__point_c__text_1
CRR
die Risikopositionen, die aus den in den Artikeln 299 und 378 bis 380 genannten Geschäften, Vereinbarungen und Verträgen mit den betreffenden Kunden herrühren, wobei diese Risikopositionen nach dem in diesen Artikeln festgelegten Verfahren für die Berechnung der Risikopositionswerte berechnet werden.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.