lexiara

art_395__para_8__text_2

CRR

Binnen eines Monats nach Erhalt der Anzeige nach Absatz 7 leitet die EBA dem Rat, der Kommission und dem betroffenen Mitgliedstaat ihre Stellungnahme zu den in jenem Absatz genannten Punkten zu. Betroffene zuständige Behörden können dem Rat, der Kommission und dem betroffenen Mitgliedstaat gleichfalls ihre Stellungnahmen zu den in jenem Absatz genannten Punkten zuleiten.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.