art_401__para_3__text_2
CRR
Getestet wird bei den Stresstests nach Unterabsatz 1 auf Risiken, die aus möglichen Veränderungen der Marktbedingungen resultieren, welche die Angemessenheit der Eigenmittelausstattung des Instituts in Frage stellen könnten, sowie auf Risiken, die mit der Veräußerung von Sicherheiten in Krisensituationen verbunden sind.
← art_401__para_3__text_1 · All articles · art_401__para_3__text_3 →
Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.