lexiara

b)

CRR

sie sind rechtlich und tatsächlich zu jedem Zeitpunkt innerhalb der nächsten 30 Tage verfügbar, um durch einen direkten Verkauf oder ein einfaches Pensionsgeschäft an anerkannten Märkten für Pensionsgeschäfte verwertet zu werden, sodass fällige Verpflichtungen erfüllt werden können. Liquide Aktiva gemäß Artikel 416 Absatz 1 Buchstabe c, die in Drittstaaten gehalten werden, in denen Transferbeschränkungen bestehen, oder die auf nichtkonvertierbare Währungen lauten, gelten nur soweit als verfügbar, als dass sie den Abflüssen in dem Drittstaat oder in der betreffenden Währung entsprechen, es sei denn, dass Institut kann den zuständigen Behörden nachweisen, dass es das resultierende Währungsrisiko entsprechend abgesichert hat;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.