lexiara

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CRR

ein Teil der liquiden Aktiva, ausgenommen jene gemäß Artikel 416 Absatz 1 Buchstaben a, c und e wird regelmäßig und mindestens jährlich durch direkte Verkäufe oder einfache Pensionsgeschäfte an einem anerkannten Markt für Pensionsgeschäfte verwertet, um den Zugang dieser Aktiva zum Markt zu prüfen, die Wirksamkeit der Verfahren für die Verwertung der Aktiva zu prüfen, die Nutzbarkeit der Aktiva zu prüfen, das Risiko negativer Signalwirkungen in Stressphasen zu minimisieren;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.