(3)
CRR
Innerhalb eines Zeithorizonts von 30 Tagen erwartete Ab- und Zuflüsse aus in Anhang II genannten Geschäften werden auf Nettobasis aller Gegenparteien berücksichtigt und im Falle eines Nettozuflusses mit 100 % multipliziert. Auf Nettobasis bedeutet hier, dass auch die zu empfangenden Sicherheiten, die nach Artikel 416 als liquide Aktiva anerkannt würden, berücksichtigt werden.
← art_425__para_2__point_g__text_1 · All articles · art_425__para_3__text_1 →
Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.