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CRR

Gegebenenfalls werden alle Positionen nach dem frühesten Laufzeitende und dem frühestmöglichen Zeitpunkt einer vertraglichen Kündigung folgenden fünf Zeitfenstern zugeordnet: innerhalb von drei Monaten, zwischen drei und sechs Monaten, zwischen sechs und neun Monaten, zwischen neun und zwölf Monaten, nach zwölf Monaten.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.